In den USA drohen Tierquälern bis zu 7 Jahre Haft

Gut ein Jahr hat es in den USA gedauert, bis aus einer parteiübergreifenden Initiative ein neues Gesetz gegen Tierquälerei wurde. Mit der formellen Unterschrift des US-Präsidenten mündete die Gesetzgebung nun in Bundesrecht, nachdem zuvor bereits alle Bundesstaaten eigene Tierschutzgesetze erlassen hatten. Damit machen die USA einen wichtigen und international symbolischen Schritt nach vorne.

Bis zu sieben Jahre Haft für Tierquälerei

Anfang Januar brachten zwei Abgeordnete der Demokraten und Republikaner einen Gesetzesentwurf in den Kongress ein, der Tierquälerei zum Schwerverbrechen macht. Als Tierquälerei gilt demnach, wenn ein Tier absichtlich ertränkt, erstickt, zerquetscht, angezündet, aufgespießt oder auf andere Weise ernsthaft verletzt bzw. getötet wird. Das Strafmaß sieht Geldstrafen sowie Freiheitsentzug von bis zu sieben Jahren vor. Im November verabschiedete der US-Senat das Gesetz einstimmig, ein deutliches Zeichen. Am 26. November schließlich unterschrieb Präsident Donald Trump das Gesetz.

Wo Licht ist, ist auch Schatten

So begrüßenswert das neue Gesetz auch sein mag, darf man weiterhin vorhandene Schattenseiten nicht außer Acht lassen. Erst im vergangenen Jahr kippte die Regierung bereits bestehende Gesetze zur Haltung von Nutztieren. Sie regelten unter anderem den Zugang zum Freien und den artgerechten Transport zur Schlachtung. Die Rücknahme macht es möglich, dass Betriebe mit Massentierhaltung ohne Freilaufflächen bio-zertifiziert werden können. Kleinere Farmen, die längst umgestellt hatten und artgerechte Tierhaltung praktizieren, werden damit defacto benachteiligt.

Strafmaß in Deutschland

Droht einem Tierquäler in den USA nun eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren, fällt das Strafmaß in Deutschland noch immer niedriger aus. Zwar sieht auch hierzulande das Gesetz Haftstrafen bis zu drei Jahren vor, doch werden diese nur höchst selten verhängt. In den allermeisten Fällen kommt der Tierquäler mit einer Geldstrafe davon. Umstritten ist auch die juristische Einstufung eines Tieres als Sache.

Problematik Nutztierhaltung

Handelt es sich um Haustiere, etwa Hunde oder Katzen, ist sich die Gesellschaft weitgehend einig, wenn es um Tierschutz geht. Anders sieht das leider in der Nutztierhaltung aus. Gerade in der Massentierhaltung werden immer wieder erschreckende Missstände aufgedeckt. Schlimmste Zustände in einem Schweinezucht-Betrieb in der Nähe von Ulm wurden 2016 vom Verein Soko Tierschutz aufgedeckt. Der 56-jährige Schweinezüchter stieß im März dieses Jahres auf einen wenig verständnisvollen Richter, der den Betrieb als „Massentierhölle“ bezeichnete und den Züchter zu drei Jahren Haftstrafe verurteilte. Tierschutzorganisationen begrüßten das Urteil als wegweisend.