Hundestrand List

   

Auf Sylt gibt es generell sehr viele Hundestrände damit unsere Vierbeiner toben, baden und rennen können. Vom 15. März bis 31. Oktober dürfen die Hunde nur an den Hundestrandübergängen an den Strand und runter zum Wasser.

Am Wasser allerdings dürfen sie am kompletten Wassersaum angeleint spazieren gehen (außer in Rantum und Westerland). Außerhalb der Saison dürfen alle Strandübergänge genutzt werden.


In List besteht leider Leinenzwang, am Hundestrand aber zum Glück nicht! Das ist auch nötig, um die vielen freilaufenden Schafe zu schützen.

Bitte benutzen Sie in List die Strandabschnitte 17 (Textilstrand) und 19 (FKK-Strand) jeweils im südlichen Bereich.

Objektanschrift

Mövenbergstrasse
25992 List

Kontaktmöglichkeit